Rede zu Abfallwirtschaftskonzept 2024-2029

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrter Her Cludius, liebe Mitarbeiter*innen, liebe Kollegen*innen,

Lt. Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (§ 21 KrWG) und dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz RLP haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte im Abstand von 5 Jahren vorzulegen, dabei variieren diese je nach Bundesland.

Ob dieses Konzept 101 Seiten haben muss, wie unseres, erstellt vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH in Ahlen, kann ich tatsächlich nicht beurteilen, weiß aber aufgrund meiner Recherchen, dass größere Landkreise mit weitaus weniger Ausführlichkeit auskommen.

Das Hauptziel dieses Konzeptes ist eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung zu etablieren, die auf Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling abzielt, bevor eine Beseitigung erfolgt. Es dient als strategisches Werkzeug, um die Menge und Art der anfallenden Abfälle in einem Gebiet zu erfassen, Schwachstellen zu identifizieren, Prozessoptimierungen zu entwickeln und so Umweltbelastungen zu minimieren und dabei das bürgernahe Entsorgungssystem, mit guter Qualität und fairen Preisen in den kommen Jahren weiterzuentwickeln.

Seit Jahrzehnten kooperieren die Stadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen im Rahmen der Abfallentsorgung, vor allem durch die gemeinsame Nutzung von eigenen oder externen Entsorgungsanlagen wie z.Bsp. MHKW MZ und der Biomasseanlage in Essenheim. Diese enge interkommunale Zusammenarbeit haben wir am 1. Januar 2024 mit Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts, zur AöR – KAW, zusammengeführt. Eine gute Entscheidung so meinen wir, allen Zweiflern zum Trotz.

Vor jeder Verwaltungsratssitzung treffen sich die Vertreter aus unserem Landkreis mit dem techn. Vorstand Herr Eck. Mit ihm beraten wir die Inhalte der Sitzung vor, was dazu führt, dass offene Fragen bereits im Vorfeld der Sitzung geklärt werden können.

Jetzt kurz zu den Themen die uns künftig sehr beschäftigen werden:

Der Verwertungsvertrag mit der Biomasseanlage in Essenheim läuft noch bis 2027. Für das anschließende Schicksal der Anlage und der Verwertung von Bio- und Grünabfall sind diverse Lösungs- vorschläge zu betrachten, die im Rahmen einer Risikoanalyse wirtschaftlich sowie rechtlich mit Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens bewertet werden sollen. Der Verwertungsvertrag mit dem MHKW Mainz läuft noch bis 2028, auch hier müssen rechtzeitig Gespräche mit den Betreibern und den Beratungsunternehmen geführt werden, bzw. ist jeweils zu klären ob Neuauschreibungen der Lstg. notwendig sind, vor allem muss die Entsorgungssicherheit für unsere Bürger gewährleistet sein.

Ab 1.1.25 müssen lt. KrWG Alttextilien verpflichtend durch örE getrennt erfasst werden. Im Moment erweist sich die Alttextilverwertung als sehr problematisch sicher haben sie das bereits an den jeweiligen Containern in ihren Kommunen bemerkt, nicht nur, dass diese nicht mehr geleert werden, sondern auch, dass viele Säcke oder Kleidung auch davor einfach abgestellt werden. Kurz gesagt der Altkleidermarkt liegt aktuell am Boden. Im April sind wir knapp einem kompletten Forderungsausfall mit einem sich im Insolvenzverfahren befindlichen Vertragspartner entgangen. Aufgrund nur noch weniger aktiver Altkleiderverwerter und der diversen Erfahrungen am Markt, lässt es sich wohl künftig nicht vermeiden, gerade auch um den Gebührenhh. nicht zu belasten, dass die Textilien der Verbrennung zugeführt werden müssen. Künftig werden Mehrwegwindeln mit max. 100€ pro Kind bezuschusst, da diese tragen zur Abfallvermeidung beitragen. Über die Verteilung und Entsorgung der Windelsäcke, die in den Abfallgebühren des Landkreises eingerechnet sind besteht leider keine Rechtssicherheit, da diese nichts zur Müllvermeidung beitragen. Hier müssen Gespräche mit dem Landkreis bzgl. der künftigen Behandlung, zumal es sich hier um eine freiw. Lstg. handelt, geführt werden.

Wir betreiben im Landkreis 12 Wertstoffhöfe, die sehr stark frequentiert sind. Aktuell muss für den Wertstoffhof in Oppenheim und dessen Fortführung bis ca. Mitte 2026 ein neuer Standort gesucht werden, der KAW Vorstand ist bereits sehr aktiv und hat schon zahlreiche Gespräche mit den Kommunen, auch im Umfeld von Oppenheim geführt.

Im Moment reichen die personellen Ressourcen im Bereich des Fahrpersonals durch verschiedene Faktoren nicht aus, obwohl das neugeschaffene Gesundheitsmanagment sehr gut angelaufen ist. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, bekommen wir hierzu in den nächsten 2 Jahren von externe Unterstützung.

Das ist nur ein Auszug eines großen Teiles von Maßnahmen, mit denen wir uns künftig beschäftigen und stellen müssen.

Ferner wird die KAW die Abfallberatung und Öffentlichkeitsberatung weiter ausbauen und intensivieren zur weiteren Abfallvermeidung und Wiederverwendung.

Durch vielfältige Informationsangebote und -kampagnen, persönliche Beratungen und Kontakte, sollen auf unterschiedliche Weise Tipps für ein abfallarmes Verhalten vermittelt werden.

Was mich persönlich allerdings seit Jahren umtreibt ist die Tatsache, dass es die Ministerin von Bündnis 90 der Grünen als Bundesministerin auch nicht geschafft haben, die noch immer noch viel zu umfangreichen Kunststoffverpackungen zu reduzieren.

Der Dank der FWG Fraktion gilt den Vorständen der KAW für die ausführlichen Informationen vor den Sitzungen und der Stadt Mainz für die gute Zusammenarbeit.

Wir sind mit der KAW auf einem guten Weg, deshalb wird die FWG dem vorgelegten Konzept ihre Zustimmung erteilen. Für die Zukunft hoffen wir für unsere Bürger*innen, dass sich vor allem unsere Müllgebühren sich in einem erträglichen Rahmen bewegen werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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